Schimmel / Feuchte

Schimmelsporen sind allgegenwärtig, auch in Innenräumen.

Ist die Konzentration gering, besteht keine Gefahr für die Gesundheit der Bewohner, in höheren Konzentrationen können gesundheitliche Beschwerden auftreten.

Damit ein Schimmelpilzbefall entsteht, sind feuchte Wände bzw. eine hohe Luftfeuchtigkeit notwendig.

Feuchte in der Wohnung kann verschiedene Ursachen haben:

- unzureichendes Heizen und Lüften, ganz besonders in neueren luftdichten Gebäuden.

- feuchte Bausubstanz nach Baumaßnahmen, Rohrbrüchen oder Überschwemmungen oder auch durch undichte Dächer, defekte Außenentwässerung oder Risse im Mauerwerk

- Abgabe von Feuchtigkeit an die Raumluft durch Kochen, Duschen, Wäschetrocken, viele, große Pflanzen oder auch durch Zimmerbrunnen und Luftbefeuchter

- eine schlecht gedämmte Gebäudehülle oder Kältebrücken, durch die ein großer Temperaturunterschied zwischen der Raumluft und den umgebenden Bauteilen entsteht. Die warme Raumluft kühlt sich schlagartig beim Auftreffen auf die kalte Wand, den Außenwandecken oder die Kältebrücke ab und die in ihr enthaltene Feuchtigkeit schlägt sich als Tauwasser nieder (Kondensation).

Mehrmaliges Stoßlüften am Tag, in Verbindung mit ausreichendem Heizen schafft Abhilfe:

- durch regelmäßiges Lüften wird die feuchte Raumluft abtransportiert und durch trockenere Luft von außen ersetzt.

- Heizen trägt ebenfalls dazu bei, Tauwasserbildung zu vermeiden, da wärmere Luft mehr Feuchtigkeit aufnehmen kann.

Die relative Luftfeuchtigkeit darf dennoch auf Dauer 65-70% in der Raumluft und 80% entlang der Wandoberflächen nicht überschreiten.

Durch die heute vorgeschriebene besonders luftdichte Bauweise der Gebäude, reicht jedoch bisher übliches Lüftverhalten nicht mehr aus, da die Luftzufuhr über Gebäudeundichtheiten (Fugenlüftung) entfällt.

Verschiedene Regelwerke, u.a. die EnEV (Energieeinsparverordnung), die DIN 4108-2 und die DIN 1946-6 fordern eine luftdichte Gebäudehülle und gleichzeitig die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels.
Die DIN 1946-6 in der neuesten Fassung konkretisiert, welche Leistungen vom Nutzer bei welchem Lüftungskonzept zu erbringen sind und definiert, dass die Lüftung zum Feuchtschutz in Abhängigkeit vom Wärmeschutzniveau nutzerunabhängig funktionieren muss. Dies bedeutet, dass bei besonders dichten Gebäudehüllen, bei höherem Feuchteanfall bzw. wenn die Lüftung durch den Nutzer nicht sichergestellt ist, sind lüftungstechnische Maßnahmen vorzusehen sind. Dies kann ein Fugenlüftungssystem, eine mechanische Be- und Entlüftung durch Ventilatoren oder ein Zu- und Abluftsystem mit Wärmerückgewinnung sein.

Mehrmals tägliches Stoßlüften von 5-10 Minuten, bei weit geöffnetem Fenster (Grundlüftung) ist notwendig, zur Gewährleistung des Bautenschutzes sowie der hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse bei planmäßiger Nutzung einer Nutzungseinheit.

Die regelmäßige Erneuerung der Raumluft ist unabdingbar zur Vermeidung der Entstehung von Schimmel oder anderen Feuchtigkeitsschäden. Ein Lüftungskonzept hilft, Klarheit über die zu treffenden Maßnahmen zu bekommen, damit bei einem realistisch eingeschätzten Lüftungsverhalten der Menschen der hygienische Luftaustausch sicher gestellt ist.

Hier finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten LÜFTUNGS-/HEIZREGELN.

Auf der sicheren Seite sind sie mit dem Einbau von lüftungstechnischen Maßnahmen.
Dies kann eine ventilatorgestützte Lüftung durch die technische Wohnungslüftungsanlage sein,

ein >> Fugenlüftungssystem für die Fein- und Grundlüftung (empfehlenswert vor allem im Mietwohnungsbau) oder

ein >> fensterintegriertes Zu- und Abluftsystem mit Luftfilter und Wärmerückgewinnung (sehr geeignet auch für Allergiker).

schüco